Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Smart-Link Gesellschaft
für EDV-Systemlösungen mbH
§ 1 Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben
keine Gültigkeit.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages,Vertragsinhalt
(1) Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses
Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung
einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, daß dem Besteller
innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.
(2) Sofern wir ein individuelles Leistungsangebot abgegeben haben,
sind die Angaben des Bestellers über sein momentanes bestehendes
EDV-System, Angaben über beabsichtigte Hardwareerweiterungen
und / oder die fachlich funktionalen Aspekte dessen Grundlagen.
Der Besteller trägt das Risiko dafür, daß der Vertragsgegenstand
seinen Wünsche und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Besteller
verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich
niederzulegen. Sie werden erst nach Gegenzeichnung durch uns Vertragsbestandteil.
(3) Hardware wird vom Besteller selbst aufgestellt und getestet,
soweit nicht schriftlich anderes vereinbart wurde. Handelsübliche
Standardsoftware installieren wir nicht, soweit nicht schriftlich
anderes vereinbart ist.
(4) Die Funktionsfähigkeit und funktionelle Verträglichkeit bereits
beim Besteller vorhandener, nicht durch uns installierter Programme,
mit neuen, von uns installierten Programmen ist nicht geschuldet,
es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart wurde. Insbesondere
die Anpassung bereits installierter Programme ist nicht Gegenstand
unserer Leistungspflicht, auch dann nicht, wenn die Installation
neuer Programme durch uns erfolgt, es sei denn, daß bei Auftragserteilung
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wir sind jedoch verpflichtet,
den Besteller auf diesbezügliche Probleme hinzuweisen, wenn wir
bei Auftragserteilung Kenntnis von der Problematik hatten oder
hätten nehmen können.
(5) Begleitende Leistungen, insbesondere Schulung und Einweisung,
sind nur dann Gegenstand des Vertrages, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wird.
(6) Der Besteller versichert, daß er berechtigt ist, änderungen
an Hard- und Software der dafür vorgesehenen Computern vorzunehmen,
auch wenn er nicht deren Eigentümer ist.
§ 3 Abnahme
Ist keine förmliche Abnahme der erbrachten Leistungen vereinbart
oder kommt ein vereinbarter Abnahmetermin aus Gründen nicht zustande,
die vom Besteller zu vertreten sind, gilt die von uns geschuldete
vertragliche Leistung mit Beginn der Nutzung durch den Besteller
als abgenommen.
§ 4 Preise
(1) Es gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis zuzüglich der
gesetzlichen MWST, sofern keine abweichenden Preisvereinbarungen
getroffen worden sind.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten
Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den
eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder
Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr
als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
von uns anerkannt sind.
§ 5 Lieferzeit
(1) Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht
im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30% des
vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche
bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers
voraus.
§ 6 Gewährleistung
(1) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir
nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung
berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet,
alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu
tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache
nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(2) Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung
oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder
verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen,
die wir zu vertreten haben, so ist der Besteller berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises
zu verlangen.
(3) Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere
Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder
wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen.
(4) Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann
nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten
Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.
(5) Dem Besteller ist bekannt, daß es bei Arbeiten an seinem EDV-
System aus technischen Gründen zum Verlust von gespeicherten Daten
kommen kann, Wir haften deshalb nicht für den vollständigen oder
teilweisen Verlust von Daten und den damit verbundenen Folgeschäden,
es sei denn, daß der Verlust der Daten vorsätzlich oder grob fahrlässig
von uns verursacht worden ist. Der Kunde ist verpflichtet, seinen
Datenbestand vor Beginn unserer Tätigkeit durch Sicherungskopien
zu sichern.
(6) Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt,
so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab übergabe der
Kaufsache. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von
Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung
geltend gemacht werden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache,
liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der
Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(3) Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen
vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten
Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers
als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig
Miteigentum zu übertragen.
(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
§ 8 Datensicherheit
(1) Der Besteller stellt uns von sämtlichen Ansprüchen hinsichtlich
uns überlassener Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in
welcher Form - übermittelt werden, stellt der Besteller Sicherheitskopien
her. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Besteller verpflichtet,
die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu
übermitteln, sofern sie zur Erfüllung des uns erteilten Auftrages
erforderlich sind.
(2) Dem Besteller ist bekannt, daß bei einem Transfer von Daten
die technische Möglichkeit eines Datenverlustes und auch die technische
Möglichkeit eines Zugriffs auf seine Daten durch unberechtigte
Dritte besteht. Er führt deshalb den Datentransfer auf eigenes
Risiko durch.
(3) Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, daß seine
Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch
gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes
notwendig ist. Auf Anfrage erteilen wir dem Besteller jederzeit
Auskunft über den gespeicherten Datenbestand. Smart-Link Ges.
f. EDV-Systemlösungen mbH wird weder diese Daten noch den Inhalt
anderer Daten, die uns im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt
geworden sind, ohne Einverständnis des Bestellers an Dritte weitergeben.
Dies gilt insoweit nicht, als wir verpflichtet sind, Dritten,
insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren.
§ 9 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Bielefeld.
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