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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Smart-Link Gesellschaft für EDV-Systemlösungen mbH

§ 1 Geltungsbereich

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages,Vertragsinhalt

(1) Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 2 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, daß dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesendet wird.
(2) Sofern wir ein individuelles Leistungsangebot abgegeben haben, sind die Angaben des Bestellers über sein momentanes bestehendes EDV-System, Angaben über beabsichtigte Hardwareerweiterungen und / oder die fachlich funktionalen Aspekte dessen Grundlagen. Der Besteller trägt das Risiko dafür, daß der Vertragsgegenstand seinen Wünsche und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Besteller verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst nach Gegenzeichnung durch uns Vertragsbestandteil.
(3) Hardware wird vom Besteller selbst aufgestellt und getestet, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart wurde. Handelsübliche Standardsoftware installieren wir nicht, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart ist.
(4) Die Funktionsfähigkeit und funktionelle Verträglichkeit bereits beim Besteller vorhandener, nicht durch uns installierter Programme, mit neuen, von uns installierten Programmen ist nicht geschuldet, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart wurde. Insbesondere die Anpassung bereits installierter Programme ist nicht Gegenstand unserer Leistungspflicht, auch dann nicht, wenn die Installation neuer Programme durch uns erfolgt, es sei denn, daß bei Auftragserteilung schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wir sind jedoch verpflichtet, den Besteller auf diesbezügliche Probleme hinzuweisen, wenn wir bei Auftragserteilung Kenntnis von der Problematik hatten oder hätten nehmen können.
(5) Begleitende Leistungen, insbesondere Schulung und Einweisung, sind nur dann Gegenstand des Vertrages, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
(6) Der Besteller versichert, daß er berechtigt ist, änderungen an Hard- und Software der dafür vorgesehenen Computern vorzunehmen, auch wenn er nicht deren Eigentümer ist.

§ 3 Abnahme

Ist keine förmliche Abnahme der erbrachten Leistungen vereinbart oder kommt ein vereinbarter Abnahmetermin aus Gründen nicht zustande, die vom Besteller zu vertreten sind, gilt die von uns geschuldete vertragliche Leistung mit Beginn der Nutzung durch den Besteller als abgenommen.

§ 4 Preise

(1) Es gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis zuzüglich der gesetzlichen MWST, sofern keine abweichenden Preisvereinbarungen getroffen worden sind.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 5 Lieferzeit

(1) Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.

§ 6 Gewährleistung

(1) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(2) Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
(3) Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen.
(4) Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.
(5) Dem Besteller ist bekannt, daß es bei Arbeiten an seinem EDV- System aus technischen Gründen zum Verlust von gespeicherten Daten kommen kann, Wir haften deshalb nicht für den vollständigen oder teilweisen Verlust von Daten und den damit verbundenen Folgeschäden, es sei denn, daß der Verlust der Daten vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns verursacht worden ist. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Datenbestand vor Beginn unserer Tätigkeit durch Sicherungskopien zu sichern.
(6) Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab übergabe der Kaufsache. Dieselbe Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(3) Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§ 8 Datensicherheit

(1) Der Besteller stellt uns von sämtlichen Ansprüchen hinsichtlich uns überlassener Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Besteller Sicherheitskopien her. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Besteller verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln, sofern sie zur Erfüllung des uns erteilten Auftrages erforderlich sind.
(2) Dem Besteller ist bekannt, daß bei einem Transfer von Daten die technische Möglichkeit eines Datenverlustes und auch die technische Möglichkeit eines Zugriffs auf seine Daten durch unberechtigte Dritte besteht. Er führt deshalb den Datentransfer auf eigenes Risiko durch.
(3) Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, daß seine Daten für die Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes notwendig ist. Auf Anfrage erteilen wir dem Besteller jederzeit Auskunft über den gespeicherten Datenbestand. Smart-Link Ges. f. EDV-Systemlösungen mbH wird weder diese Daten noch den Inhalt anderer Daten, die uns im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt geworden sind, ohne Einverständnis des Bestellers an Dritte weitergeben. Dies gilt insoweit nicht, als wir verpflichtet sind, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren.

§ 9 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Bielefeld.

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Letzte Änderung: 26.12.2002